Muster – Zugordnung

für Teilnehmer an Umzügen

Präambel

Die Zugordnung ergänzt die Satzung und dient der Sicherheit und einem geordneten Ablauf von Umzügen.

Gültigkeit

Die Zugordnung gilt für alle Teilnehmer an Umzügen, die von ...... organisiert bzw. veranstaltet werden. Mit der Anmeldung zu einem Umzug wird diese – durch Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten – als verbindlich anerkannt.

Teilnahmeberechtigung

Die Entscheidung über eine Teilnahme an Umzügen obliegt dem Veranstalter bzw. dessen Beauftragten. Nur angemeldete Teilnehmer dürfen an dem jeweiligen Umzug teilnehmen.

Organisation, Leitung und Durchführung

Die Organisation, Leitung und Durchführung von Umzügen obliegt dem Veranstalter, insbesondere dem Zugmarschall und dessen Vertreter, wobei einzelne Aufgaben verantwortlich delegiert werden können.

In die Durchführung sind als Teil der Zugleitung Polizei, Ordnungsbehörden, Sanitätskräfte, Zugordner und Funkleitung eingebunden.

Den Anordnungen der Zugleitung ist unbedingt Folge zu leisten.

Anmeldung

Anmeldung zu den Fastnachtsumzügen sind bis spätestens 30.11. eines jeden Jahres an den Zugmarschall des Veranstalters zu richten. Ein entsprechender Anmeldevordruck wird rechtzeitig zugesandt.

Platzierungswünsche sind möglich. Es gilt in der Regel das Rotationsprinzip. Die Entscheidung trifft die Zugleitung.

Vereine mit närrischem Jubiläum (11 Jahre, 22 Jahre, 33 Jahre usw.) eröffnen die Zugfolge. Danach folgen runde Jubiläen (20 Jahre, 30 Jahre, 40 Jahre usw.) wobei jeweils das höhere vor dem niedrigeren Jubiläum platziert wird. Jubiläen von Vereinsabteilungen (Tanzgarden, Musikzüge o. ä.) werden bei der Platzierung nicht berücksichtigt.

Zugnummern werden nur für darstellende Objekte (Motivwagen, Komiteewagen) – keine Marketenderwagen – vergeben. Standarten und Einzelpersonen erhalten keine Zugnummer und werden ggf. im Vereinsverband zusammengefasst.

Spätestens bis zwei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung sind der Zugverantwortliche des Zugteilnehmers, die Fahrer sowie eine am Tag der Veranstaltung erreichbare Mobilrufnummer eines Verantwortlichen an den Zugmarschall zu melden.

Gestaltung

Zugteilnehmer haben sich und mitzuführende Gegenstände – unter Beachtung des regionalen Brauchtums – dem Ereignis entsprechend zu gestalten, wobei gegen Anstand und Sitte verstoßende sowie verunglimpfende Darstellungen nicht zulässig sind.

Umfassende fastnachtliche Dekoration ist erforderlich. Werbung darf nicht dominant zur Geltung gebracht werden. Werbung, die über ein geringfügiges Maß hinausgeht, bedarf der Genehmigung des Veranstalters.

Beschallungsanlagen auf den Fahrzeugen sind anzumelden, bedürfen der Genehmigung durch den Veranstalter und dürfen keine über dem Maß liegende Schallabstrahlung haben. Beschallungsanlagen an der Zugstrecke werden durch den Veranstalter gestellt. Ausnahmen bedürfen ebenfalls der Genehmigung.

Zugeteilte Zugnummern sind deutlich erkennbar anzubringen.

Sicherheit

Öffentliche Bauvorschriften und nachstehende Baurichtlinien sind unbedingt zu beachten.

 

Bei jedem Fahrzeug ist ausreichend Begleitpersonal, je Seite, Achse bzw. Zugvorrichtung mindestens eine Kraft einzusetzen. Fahrzeuge, deren Umrisse vom jeweiligen Fahrer nicht eingesehen werden können, müssen zusätzlich durch eine ausreichende Anzahl von Ordnern abgesichert werden. Der Verantwortliche des Zugteilnehmers hat die Einweisung, Einteilung und Überwachung des Begleitpersonals sicherzustellen.

Fahrzeugführer und Reiter bzw. Pferdeführer haben stets an ihren Fahrzeugen bzw. bei ihren Pferden zu bleiben.

Fahrzeugführer, Reiter und Ordner haben alkoholfrei zu bleiben und ihre Fahr- Reit- und Handlungsweise so einzurichten, dass Zuschauer oder andere Zugteilnehmer nicht gefährdet werden.

Pferde dürfen nur von geübten Reitern geritten werden (Reiterausweis). Es dürfen nur Pferde eingesetzt werden, die zur Teilnahme an Umzügen trainiert sind und hierfür Eignung haben.

Verkehrsvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften sind genauestens zu beachten. Insbesondere dürfen sich auf Fahrzeugdächern, Kotflügeln, Trittbrettern usw. sowie auf Zug- bzw. Anhängerverbindungen keine Personen aufhalten.

Auf den Zugmaschinen dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden bzw. zugelassen sind.

Die Personenbeförderung auf den Zugwagen während der An- und Abfahrt und außerhalb des Veranstaltungsraumes ist nicht zugelassen. Eine Ausnahmegenehmigung hierfür wird nicht erteilt.

Im Falle von Unfällen bzw. besonderen Ereignissen sind die Zugleitung (Sicherheitsmeldestelle) und die Polizei unverzüglich zu informieren sowie an nächster Möglichkeit zur Meidung von Zugunterbrechungen anzuhalten.

Aufmarsch und Aufstellung

Zugteilnehmer mit Fahrzeugen haben sich innerhalb einer Toleranz von max. einer viertel Stunde am zugewiesenen Aufstellplatz einzufinden und sich unverzüglich bei der ausgewiesenen Meldestelle zu melden.

Behinderungen durch vorzeitiges Erscheinen am bzw. im Bereich des Aufstellplatzes sind zu vermeiden.

Bei verspätetem Eintreffen ist eine Eingliederung nur nach Maßgabe der Zugleitung zulässig.

Zur Vorbereitung (Beladen, Aufbauen usw.) haben Zugteilnehmer Raum deutlich außerhalb des Aufstellbereichs zu nehmen, um Behinderungen weitgehendst zu verhindern.

Fahrzeuge, die nicht am Umzug teilnehmen, dürfen den Aufstellplatz nicht befahren.

Die Verwendung von Heulsirenen und Starktonhörnern ist bei An- und Abfahrt zum Aufstellungs- bzw. Auflösungsplatz, unzulässig.

Ablauf

Das Eingliedern in den laufenden Zug sowie etwaiges Ausgliedern aus dem Zug erfolgt nur nach Weisung der Zugleitung. Ein eigenmächtiges Ausscheren aus dem Zug vor Erreichen des Auflösungsplatzes ist grundsätzlich untersagt.

Vor jedem Verein bzw. jeder Gruppierung sollte ein Schild mitgeführt werden, auf welchem der Name oder das Wappen und die Nummernfolge des jeweiligen Zugteilnehmers klar erkennbar ist.

Wurfmaterial ist unter Vermeidung verletzungsgefährlicher Wurftechnik auszubringen. Größere bzw. eckige und harte Gegenstände dürfen nur gezielt abgegeben werden. Während eines Zugstillstandes soll Wurfmaterial nicht abgegeben werden.

Die Fortbewegung des Zuges darf nicht beeinträchtigt oder gar aufgehalten werden.

Abfall und Müll ist erst am Auflösungsplatz in bereitgestellten Containern zu entsorgen und darf nicht während des Umzuges vom Fahrzeug geworfen werden.

Versicherungen, Abgaben, Rechte

Zugteilnehmer haben für eigenen Versicherungsschutz zu sorgen. Insbesondere ist eine Haftpflichtversicherung, die die Teilnahme an Umzügen beinhaltet, abzuschließen.

Eine Teilnahme an Umzügen erfolgt auf eigene Gefahr, da insbesondere seitens des Veranstalters keine Unfallversicherung besteht.

Der Veranstalter meldet die Veranstaltungen gemäß den eingegangenen Anmeldungen bei der GEMA an.

Etwaige Abgaben, wie GEMA, Steuern usw., die wegen von der Anmeldung abweichender Eigenart zu entrichten sind, sind Sache der teilnehmenden Korporation. Der Veranstalter ist von solchen Ansprüchen sowie solchen aus unerlaubter Handlung freizustellen.

Zugteilnehmer willigen in Ton- und Bildaufzeichnungen sowie etwaige Übertragungen derselben ein und verzichten insoweit auf diesbezügliche Urheberrechte.

Teilnahmegebühren

Teilnahmegebühren für Mitgliedsvereinen des Veranstalters werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Im übrigen entscheidet der Veranstalter. Sie sind bis spätestens einen Monat nach Teilnahmebestätigung bzw. Rechnungsstellung zu begleichen.

Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung kann Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.

Sanktionen

Im Falle von Verstößen gegen diese Zugordnung können durch den Veranstalter bzw. der Zugleitung folgende Maßnahmen getroffen werden:

- Eingliederung am Zugende

- Ausschluss von der laufenden Veranstaltung sowie Entfernung aus dem Zug

- nächstjährige Platzierung am Zugende

- Ausschluss von nächstjährigen Umzügen

- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

- Anzeigenerstattung bei Polizei- bzw. Ordnungsbehörden

Eine Entschädigung bzw. Erstattung etwaiger Teilnahmegebühren erfolgt im Falle von Ausschlüssen nicht.

Diese Zugordnung wurde in der Mitgliederversammlung am ... beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Zum runterladen im “.doc” Format

Musterzugordnung
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